|
|
Die
kanzleiköster ist auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts, Handels- und
Gesellschaftsrechts sowie dem allgemeinen Zivilrecht tätig. Der Mandantenstamm
besteht aus Einzelunternehmern (Selbstständige und Freiberufler), kleineren
Firmen bis hin zu größeren mittelständischen Unternehmen und Fonds aus
verschiedenen Branchen. Durch die weitreichende Vernetzung mit Rechts- und
Fachanwälten verschiedener Gebiete, können wir über die oben genannten
Spezialisierungen hinaus ein weites Spektrum an juristischer Kompetenz zur
Verfügung stellen.
Das
übergreifende Ziel jeder Tätigkeit für unsere Mandanten charakterisieren wir
durch drei Leitgedanken:
|
|
• |
erfolgsorientiert: die intensive Auseinandersetzung mit den Besonderheiten des
jeweiligen Falls; gleichzeitig der Blick über die eigene Nasenspitze hinaus und
die Einbeziehung größerer Zusammenhänge: das sind zwei der entscheidenden
Voraussetzungen, zur bestmöglichen individuellen Lösung zu finden - bei der
Gestaltung von Verträgen, der Rechtsform für Unternehmen etc. |
|
• |
präventiv: unklare bzw. mehrdeutige Formulierungen in Verträgen oder
Vertragslücken führen zu den meisten Rechtsstreitigkeiten im Zivilrecht – und
nur allzuleicht zu finanziellen Verlusten. »Das konnte doch vorher keiner
ahnen«, heißt es dann im Nachhinein. Unser Ziel - und unser Anspruch - ist es
hingegen, genau diese Dinge schon im Vorfeld zu berücksichtigen |
|
• |
durchsetzungsstark: »es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem
bösen Nachbarn nicht gefällt«: Bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche von
seiten Dritter ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer eigenen Ansprüche agieren
wir so erfolgsorientiert, wie im ersten Punkt beschrieben. |
|
|
|
|
|
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind folgende:
|
|
|
|
|
• |
Handels- und Gesellschaftsrecht |
|
• |
Wirtschaftsrecht allgemein |
|
• |
Gewerblicher Rechtsschutz |
|
• |
Arbeitsrecht |
|
• |
Steuerrecht |
|
• |
Zivilrecht allgemein |
|
|
|
|
|
Die
Rechtsanwälte sind vertretungsberechtigt vor allen deutschen Gerichten mit
Ausnahme des Bundesgerichtshofs. |